Allgemeine Geschäftsbedingungen / Einkaufbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der HypTec GmbH als Auftraggeber einerseits und Auftragnehmern andererseits. Die jeweils letztgültige Fassung der AGB ist auf der Homepage der HypTec GmbH abrufbar (www.hyptec.at). Änderungen der AGB werden wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer bekannt gegeben wurden und dieser der Änderung nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.
1.2. Die AGB gelten – sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde – für sämtliche durch die HypTec GmbH erteilte Aufträge, Einkaufsabschlüsse, Bestellungen und Lieferabrufe (nachfolgend gemeinsam „Aufträge“). Es obliegt dem jeweiligen Auftragnehmer die AGB vor Angebotslegung zu prüfen und gegebenenfalls offene Fragen vor Angebotslegung mit der HypTec GmbH abzuklären.
1.3. Entgegenstehende oder zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmers verpflichten die HypTec GmbH auch dann nicht, wenn die HypTec GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zielsetzung
2.1. Die HypTec GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, die vereinbarten Anforderungen und berechtigten Erwartungen ihrer Kunden bestmöglich zu erfüllen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn alle beteiligten internen und externen Stellen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der vollständigen und bestmöglichen Erfüllung der gestellten Anforderungen durchführen und selbstverantwortlich zur Qualität beitragen.
2.2. Voraussetzung für eine Anbahnung bzw Weiterführung einer Geschäftsbeziehung und Erteilung eines Auftrages an den Auftragnehmer ist die Führung eines Qualitätsmanagements nach ISO 9000-Serie (zum jeweils gültigen Letztstand). Ebenso wird die Bereitschaft, aktiv an Problemlösungen mitzuarbeiten, erwartet.
3. Auftragserteilung und Auftragsbedingungen
3.1. Aufträge sind für die HypTec GmbH nur dann rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich ausgefertigt und firmenmäßig unterzeichnet sind.
3.2. Änderungen (insbesondere solche mit Auswirkung auf den Versorgungsprozess, den Preis, Bedingungen, Termine, Stückzahlen und Spezifikationen) sind selbstständig und unverzüglich an die HypTec GmbH zu melden. Alle Änderungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der HypTec GmbH schriftlich bestätigt werden. Ohne schriftliches Einverständnis der HypTec GmbH dürfen vom Auftragnehmer keine Änderungen (insbesondere nicht an den Eigenschaften oder der Fertigung des Auftragsgegenstandes) vorgenommen werden.
3.3. Die Weitergabe eines Auftrages vom Auftragnehmer an Dritte (Subauftragnehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die HypTec GmbH. Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung des Auftrages durch den Dritten (Subauftragnehmer).
3.4. Der Auftragnehmer hat für die Entwicklung, Herstellung und Lieferung seiner Gegenstände die anerkannten Regeln der Technik und etwaig vereinbarte spezifischen Anforderungen durch die HypTec GmbH einzuhalten. Er ist verpflichtet, sämtliche geltenden Rechtsvorschriften und einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere jene des Vertriebslandes, gemäß dem jeweils letztgültigen Stand dieser Vorschriften einzuhalten und zu erfüllen. Die zeitgerechte Erfüllung sämtlicher rechtlichen Voraussetzungen zur Fertigung und Lieferung des Auftragsgegenstandes obliegen der Verantwortung des Auftragnehmers.
4. Lieferbedingungen
4.1. Die vereinbarten Termine, Fristen und Mengen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware beim Erfüllungsort. Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, der Sitz der HypTec GmbH in Lebring, Steiermark, Österreich.
4.2. Die bei der Lieferung notwendige Dokumentation ist mit der HypTec GmbH zu vereinbaren.
4.3. Bei Lieferverzug ist die HypTec GmbH berechtigt, ohne Nachweis des entstandenen Schadens für jede angefangene Woche des Lieferverzuges eine Pönale in Höhe von 1% der gesamten Auftragssumme zu berechnen, maximal jedoch 10% der Auftragssumme. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt; insbesondere haftet der Auftragnehmer für den Verzugsschaden und allfällige Schäden aus der Betriebsunterbrechung. Lieferverzug ist auch gegeben, wenn die erforderlichen Lieferpapiere nicht oder nicht vollständig zum vereinbarten Termin geliefert werden.
4.4. Für die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung ist der Auftragnehmer verantwortlich. Die Verpackung ist dem jeweils zu liefernden Produkt, den bekannten Gegebenheiten und den mit der HypTec GmbH vereinbarten Spezifikationen anzupassen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Die Zahlung erfolgt im Rahmen der jeweils gesondert vereinbarten Zahlungsziele. Sofern nichts gesondert vereinbart wurde, gilt ein Zahlungsziel von 30 Tage als vereinbart. Die fristgerechte Zahlung setzt den Erhalt einer prüffähigen Rechnung voraus. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
5.2. Bei fehlerhafter Lieferung (Minderlieferung, verspäteter oder mangelhafter Lieferung), ist die HypTec GmbH berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurück zu behalten.
5.3. Eine Abtretung der Forderungen gegenüber HypTec GmbH an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der HypTec GmbH nicht zulässig. Die HypTec GmbH ist berechtigt, allfällige Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer gegen zu rechnen.
5.4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Zahlungsmittel der EURO.
6. Dauer des Auftragsverhältnisses / Bendigung
6.1. Der Auftrag gilt für die jeweils vereinbarte Dauer.
6.2. Stellt der Auftragnehmer seine Lieferung ein oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, so ist die HypTec GmbH berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. HypTec GmbH behält sich das Recht vor, auch ohne Verschulden des Auftragnehmers vom Auftragnehmer jederzeit die Unterbrechung und/oder den Abbruch der weiteren Auftragsdurchführung zu verlangen und/oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; dies insbesondere wenn sich der Auftragnehmer im Lieferverzug befindet oder geforderte Qualitätsmanagement (gemäß der ISO 9000-Serie in der jeweils letztgültigen Fassung) nicht mehr einhält. In einem solchen Fall sind die bereits entstandenen Kosten und terminlichen Konsequenzen detailliert und nachprüfbar vom Auftragnehmer darzustellen. Die nachweislich entstandenen Kosten für bereits gefertigte und gelieferte Produkte bzw bereits erbrachte Leistungen trägt die HypTec GmbH. Darüberhinausgehende Ansprüche wie entgangener Gewinn sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen verpflichtet, alle Anstrengungen zur Kostenminimierung zu unternehmen (Kostenminderungspflicht).
6.4. Bei Beendigung des Auftrages, sei es aufgrund von Zeitablauf, bei Rücktritt oder aus welchem Grund auch immer, steht der HypTec GmbH das Recht zu, sämtliche Maschinen und Werkzeuge, die für die Herstellung des Auftragsgegenstandes notwendig sind, vom Auftragnehmer zu erwerben. Der Preis wird auf Basis der vom Auftragnehmer nachzuweisenden Anschaffungskosten (Rechnungen) abzüglich der Abnützung (Abschreibung) ermittelt.
7. Gewährleistungsbestimmungen
Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Sonstiges
8.1. Änderungen der Stammdaten des Auftragnehmers sind unverzüglich an die HypTec GmbH zu melden.
8.2. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der HypTec GmbH und dem Auftragnehmer gilt – soweit nicht anderes vereinbart wird – österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.
8.3. Als Gerichtsstand wir das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
Sofern einzelnen dieser Bestimmungen nicht wirksam, nicht gültig oder nicht durchsetzbar sind, hat dies keine Auswirkungen auf die restlichen Bestimmungen. Die nicht wirksame, nicht gültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung gilt als durch diejenige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.